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Strengere Auflagen für die Ferienvermietung auf Mallorca

Geschrieben von Sandra am 22.01.2018

Der Inselrat hat am Freitag (19.1.) die lange erwartete Zonenregelung vorgestellt, in der festgehalten wird, wo auf Mallorca Privatunterkünfte an Urlauber vermietet werden dürfen. Laut dem Entwurf, der nun öffentlich ausgelegt wird, dürfen die Besitzer von Häusern und Wohnungen künftig in den als „touristisch gesättigt“ eingeschätzten Gebieten maximal 60 Tage im Jahr vermieten. Als gesättigt („saturado“) werden folgende Orte eingestuft, wobei zwischen Lage am Meer und Lage im Inselinneren unterschieden wird: der zu Llucmajor gehörende Teil der Playa de Palma, Peguera, Santa Ponça und Palmanova-Magaluf.

Im Inselinneren gilt die Regelung für die Orte Alcúdia, Randa (Algaida), Ariany, Banyalbufar, Port des Canonge (Banyalbufar), Orient (Bunyola), Ullaró (Campanet), Deià, Llucalcari (Deià), S’Empeltada und Ses Coves (Deià), S’Esgleieta (Esporles), Estellencs, Es Carritxó (Felanitx), Fornalutx, Marratxinet (Marratxí), Pollença, Santanyí, Llombards (Santanyí), Ruberts (Sencelles), Ses Salines, Sóller, Biniaraix, L’Horta (Sóller) und Valldemossa sowie die zu Valldemossa gehörenden Siedlungen Es Port, S’Arxiduc und Son Ferrandell.

Unterschieden werden sieben Kategorien von Gebieten:
• geschützte Gebiete (suelo rústico protegido, in der Karte grün) - keinerlei Ferienvermietung erlaubt
• ländlicher Raum (suelo rústico común, Gelb) - Ferienvermietung ganzjährig erlaubt in Einfamilienhäusern, in Apartments maximal 60 Tage
• touristisch saturierte Orte im Inselinnern (núcleos del interior saturados, Lila) - maximal 60 Tage Vermietung pro Jahr
• touristisch nicht saturierte Orte im Inselinnern (núcleos del interior no saturados, Blau) - keine Beschränkungen
• touristisch saturierte Küstenorte (núcleos del litoral saturados, Rot) - maximal 60 Tage Vermietung pro Jahr
• touristisch nicht saturierte Küstengebiete (núcleos del litoral no saturados, Orange) - keine Beschränkungen
• ausgeschlossene Gebiete (zonas de exclusión, z.B. Gewerbegebiete, grau) - keine Ferienvermietung erlaubt

Wer in den saturierten Gebieten bereits eine Lizenz hat, genießt Bestandsschutz - das gilt auch für alle bis 31. Juli 2017 eingereichten Erklärungen zur Ferienvermietung von Einfamilienhäusern (Declaración responsable de inicio de la actividad, DRIAT). Wer noch keine Lizenz inne hat, muss das Ende des derzeit geltenden Moratoriums abwarten, um sich die Ferienvermietung nach den neuen Regeln genehmigen zu lassen. Die Ferienvermietung sei kein generelles Problem, so Inselratspräsident Miquel Ensenyat am Freitag - je nach Region könne sie ein Wirtschaftsimpuls sein, in anderen Fällen aber auch die Wohnungsnot verschärfen oder die natürlichen Ressourcen verknappen. Den jetzt vorgestellten Entwurf zur Zonenreglung muss noch das Plenum von Mallorcas Inselrat verabschieden. Anschließend haben dann die Rathäuser ein Wörtchen mitzureden. Die Stadtverwaltung von Palma de Mallorca darf in Eigenregie entscheiden - und hat bereits eine restriktive Politik angekündigt. Die Oppositionsparteien, die Umweltschutzvereinigung Gob sowie die Ferienvermieter haben unterdessen scharfe Kritik an der geplanten Zonen-Regulierung geübt.

Hintergrund: das neue Regelwerk zur Ferienvermietung
Die Landesregierung hatte zwar im vergangenen Jahr ein allgemeines Regelwerk zur Ferienvermietung beschlossen, welche Gebiete jedoch für die Ferienvermietung in Frage kommen, musste der Inselrat definieren. Die Neuregelung muss noch endgültig verabschiedet werden, so lange darf nur derjenige vermieten, der bereits über eine gültige Lizenz verfügt. Bislang sind das ausschließlich Einfamilienhäuser und Reihenhäuser, keine Apartments.
Grundlage für die Definitionen der Gebiete, in denen Privatwohnungen an Urlauber vermietet werden dürfen, ist das balearische Tourismusgesetz vom August vergangenen Jahres - ein komplexes und sperriges Regelwerk. Laut dem Gesetz können Apartments zwar erstmals zur Ferienvermietung zugelassen werden - unter Auflagen und in bestimmten Gebieten. Doch zunächst gilt ein bis zu einjähriges Moratorium. Das balearische Tourismusministerium nimmt derzeit keine neuen Anträge an.
Das neue Gesetz sieht insbesondere verschärfte Inspektionen vor. Des Weiteren geht die Landesregierung auf Grundlage des Regelwerks gegen Portale wie airbnb vor, die weiterhin Ferienwohnungen ohne offizielle Registrierungsnummer im Angebot haben - im Fall von Apartments kann es eine solche nicht geben, da sie bislang nicht offiziell als Ferienwohnungen zugelassen wurden.
Wesentlicher Bestandteil des neuen Gesetzes ist zudem die Begrenzung der Gästebettenzahl - künftig müssen für eine Ferienvermieter-Lizenz Gästebetten aus der offiziellen Bettenbank erstanden werden. Der Preis dafür steht noch nicht fest. Maximal bewilligt werden können auf den Inseln 623.624 Plätze in touristischen Unterkünften aller Art. Auf Mallorca ist diese Zahl mittlerweile mit genau 435.707 gedeckelt, davon entfallen 300.127 auf Hotelbetten und 92.931 auf inzwischen 15.000 offiziell genehmigte Ferienhäuser. Für künftige Lizenzen sind noch 42.649 Gästebetten übrig. Langfristig sollen zudem 120.000 Hotel- und Gästebetten abgebaut werden.
Vielen Dank and die Mallorca Zeitung für die Bereitstellung dieses Artikels!

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