...
Erweiterte Suche
Ihre Suchergebnisse

Strengere Regeln für die „cédula“

Geschrieben von Sandra am 25.01.2019

Mallorcas Inselrat verschärft wieder die Voraussetzungen für die Vergabe der Bewohnbarkeitsbescheinigung für den Erstbezug. Die cédula de habitabilidad ist nicht nur schwer auszusprechen, sondern auch schwer zu bekommen - zumindest müssen sich Bauherren auf Mallorca wieder in etwas mehr Geduld üben, um an die Bewohnbarkeitsbescheinigung für den Erstbezug zu kommen. Denn nach einem Beschluss des Inselrats wird die cédula erst ausgestellt, wenn zuvor die zuständige Kommune die Bauarbeiten offiziell und endgültig abgenommen hat. „Das ist eine schlechte Nachricht“ urteilt Gabriel Buades von der gleichnamigen Anwaltskanzlei (bufetebuades.com) und erinnert an die europaweiten Bemühungen um Bürokratieabbau. Mit der vorherigen, seit 2015 geltenden Regelung habe man hingegen gute Erfahrung gemacht. Die Bewohnbarkeitsbescheinigung soll die städtebaulich korrekte Ausführung garantieren.

Erst, wer die cédula in der Hand hat, kann offiziell Wasser, Strom- oder Gasanschluss beantragen. Da aber die Gemeinden die eigentlich vorgeschriebene Frist von einem Monat für die Abnahme oft nicht einhielten, drohe sich so mancher Kaufabschluss und Umzug um mehrere Monate zu verzögern, so Buades. Auch das neue Regelwerk zur Ferienvermietung sieht im Übrigen eine Vorlage der cédula vor. Beim Inselrat hat man das Procedere allerdings nicht ohne Grund geändert, wie Joan Morey, Generaldirektor für Bauwesen, argumentiert. „Es hat Probleme gegeben“. So habe sich in einigen Fällen im Nachhinein herausgestellt, dass der Bau nicht der ausgestellten Baugenehmigung entsprach. Und in anderen Fällen hätten die Eigentümer „vergessen“, anschliessend die Abnahme durch die Gemeinde zu beantragen. Nicht zuletzt habe man mit dem Beschluss auf Forderungen der Stadt Palma sowie des Energieversorgers Endesa reagiert.

Zunächst also braucht es die Bescheinigung des verantwortlichen Architekten über die korrekte Ausführung der Arbeiten (certificado final de obra). Denselben Namen trägt dann umgangssprachlich auch die Bestätigung der Gemeinde, offiziell heißt sie aber certificación municipal de finalización de Bora (CFO). Lässt diese auf sich warten, empfiehlt Morey, sich an den Inselrat zu wenden, der dann im Rathaus nach den Gründen für die Verzögerung frage. Das Nachhaken durch die übergeordnete Instanz verfehle meist nicht seine Wirkung. Im Zweifelsfall könne die cèdula dann doch vorab ausgestellt werden. „Wir sind schnell“, verspricht Morey, „wir brauchen nur eine gute Woche.“

Quelle: Mallorca Zeitung Nr. 977 - 24. Januar 2019

bellvue

Vergleiche Einträge

we listen
Kontaktieren Sie uns
1 Step 1
Weitere Informationen anfordern
Regelmäßig informiert
reCaptcha v3
keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right
Help