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Wie mache ich meine Immobilie startklar für den Verkauf?

Geschrieben von Sandra am 16.03.2017

Vielen Verkäufern ist manchmal nicht klar, was eigentlich alles zu tun ist, um ihre Immobilie so aufzubereiten, dass ein Verkauf zügig und professionell abgewickelt werden kann. Am Anfang ermittelt man den gewünschten Preis und am Ende gibt es den Notartermin - dazwischen ist aber noch einiges mehr zu erledigen. Wir, das Team von Private Property Mallorca, steht den Eigentümern von Immobilien auf der Insel mit Rat und Tat zur Seite, jedoch ist die rechtliche Situation zu beachten und das Einschalten eines Anwalts beim Verkauf ist absolut notwendig und empfehlenswert. Zuerst muss sich der Verkäufer natürlich über den Preis einig sein, den er für seine Immobilie erzielen möchte. Hierfür kann auch eine fachgerecht durchgeführte Schätzung der Immobilie hilfreich sein. Die Kosten für so ein Gutachten sind überschaubar und wird meist über die hauseigene Bank organisiert. Nach dem man weiß, welchen Preis man erzielen möchte, empfehlen wir eine Beratung durch den Steuerberater, um die Gewinnoptimierung zu klären. Hier ist zu beachten, dass der Differenzwert zwischen dem letzten Beurkundungswert und dem Verkaufswert mit 19.5% Spekulationssteuer zu versteuern ist. Eigentümer, die in Spanien Residenten und älter als 65 Jahre alt sind und die zu verkaufende Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt haben, sind von dieser Steuer befreit. Auch wenn man die erzielte Summe des verkauften Objekts wieder in eine neue Immobilie investiert, kann dies eine steuerbefreiende Wirkung haben. Auch ist es wichtig zu wissen, dass sämtliche Rechnungen von Umbauten und Renovierungsmaßnahmen von der Steuer absetzbar sind. Bevor eine Immobilie auf Mallorca in den Verkauf geht, sollten natürlich auch alle notwendigen Papiere vorhanden sein. Das ist leider meist nicht der Fall aus unserer Erfahrung. Seit 2014 ist es zwingend notwendig, dass jeder Eigentümer einer Immobilie auf Mallorca, ein sogenanntes Energiezertifikat vorweisen kann. Dies muss spätestens beim Notartermin vorgelegt werden. Wir können Ihnen gerne behilflich sein, wie Sie dies schon vorab erstellen lassen können. Absolut unerlässlich ist eine gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung, welche sich „Cédula de habitabilidad“ nennt. Man bekommt diese nach der Bauabnahme ausgestellt und muss diese alle 10 Jahre erneuern lassen. Da es speziell bei dem Verkauf von Fincas auf Mallorca immer wieder zu Problemen mit der Cédula kommt, da bei Fincas oft einiges illegal gebaut wurde, ist es unbedingt notwendig, eine spezialisierte Anwaltskanzlei damit zu beauftragen. Ohne diese Bescheinigung kann eine Immobilie nicht verkauft werden. In früheren Jahren wurde dies oft lockerer gehandhabt aber heutzutage werden genaue Überprüfungen am Objekt durchgeführt, so dass ein Verkauf von illegalen Immobilien nicht möglich ist. Die nachträgliche Möglichkeit der Legalisierung der Immobilien zeigt Ihnen gerne Ihr Anwalt auf und auch das Team von Private Property Mallorca kann Ihnen hierzu ausführliche Infos geben. Überhaupt sollte die gesamte Situation im Grundbuch vorab gründlich überprüft werden bevor eine Immobilie in den Verkauf geht. Erst dann sollte man den Makler seines Vertrauens beauftragen und den Kommissionsvertrag abschließen, wo die Verkaufssumme, Laufzeit und die Höhe der Provision geregelt wird. Vor dem Notartermin müssen dann vom Verkäufer noch verschiedene Belege eingereicht werden wie z.B. die letzte Strom- und Wasserrechnung, Müllgebühren, den IBI Beleg (Grundsteuer) und das Zertifikat der Eigentümergemeinschaft (wenn es sich um eine Wohnung handelt), welches aussagt, dass alle Kosten auf dem Laufenden sind. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zum Verkauf Ihrer Immobilie auf Mallorca und können Ihnen dank unseres hervorragendes Netzwerks, auch Anwälte und Steuerberater empfehlen, die sich um Ihr Anliegen kümmern. Wir freuen uns von Ihnen zu hören! Das Team von Private Property Mallorca

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