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Der Kauf von Luxusvillen auf Mallorca wird teurer

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Geschrieben von Sandra am 19.10.2022
Private Property Mallorca Immobilien Mallorca, Real Estate Mallorca, Inmobiliaria Mallorca, Mallorca Magazin

Die Balearen-Regierung will im kommenden Jahr die Grunderwerbsteuer für hochpreisige Immobilien anheben.

Die Balearen-Regierung hat angekündigt, im kommenden Jahr die Grunderwerbsteuer für hochpreisige Immobilien auf Mallorca und den Nachbarinseln anzuheben. Derzeit gilt ein Höchstsatz von 11,5 Prozent auf, wenn die Immobilie mehr als eine Million Euro wert ist. Geplant ist: Käufer, die ein Haus oder eine Wohnung für mehr als eine Million Euro erwerben, zahlen zukünftig auf den Wert ab einer Million 12 Prozent Grunderwerbsteuer. Ab einem Immobilienwert von zwei Millionen soll die Steuerlast 13 Prozent betragen.

So steigt die Steuerlast an: Beispielrechnung

Nach aktuellem Stand (Oktober 2022) beträgt die Grunderwerbsteuer für eine Immobilie im Wert von fünf Millionen Euro 550.000 Euro. Ab Januar steigt die Steuerlast um 50.000 Euro auf insgesamt 600.000 Euro an.

Die verkündete Steuerreform geht auf eine Forderung der Linkspartei Podemos zurück. Mit dieser muss sich die balearische Ministerpräsidentin Francina Armengol in den Budgetverhandlungen einig werden. Auf den Balearen ist die Steuer seit 2014 bereits drei Mal erhöht worden, zuletzt Anfang des Jahres.

Die Vereinigung ausländischer Immobilienunternehmer auf Mallorca (ABINI) hat das Vorhaben scharf kritisiert. Die Maßnahme werde Investoren ausgerechnet zu einem Zeitpunkt verschrecken, an dem sich die Konjunktur auf den Inseln ohnehin abzuschwächen droht.

Die Grunderwerbsteuer liegt in der Kompetenz der „Comunidades Autónomas“. Deshalb bestehen zwischen den einzelnen spanischen Regionen zum Teil erhebliche Unterschiede, was die Steuerbelastung beim Kauf einer Immobilie betrifft. Die Balearen sind im landesweiten Vergleich überdurchschnittlich teuer.

Über den Steuerrechner der PlattesGroup lässt sich bereits die Grunderwerbsteuer für 2023 simulieren: Steuerrechner zur Grunderwerbsteuer

Diesen Beitrag erstellte die Steuer- und Rechtskanzlei PlattesGroup mit Sitz in Palma de Mallorca. Hier können Sie direkt KONTAKT AUFNEHMEN!

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