Madrid will zukünftig auch Nichtresidenten zur Kasse bitten, wenn diese über ausländische Gesellschaften Immobilien in Spanien halten
Das Steuerrad auf Mallorca dreht sich weiter. Die spanische Zentralregierung in Madrid plant eine Änderung des Vermögensteuergesetzes. Nach dieser können Nichtresidenten vermögensteuerpflichtig werden, wenn sie über Anteile an ausländischen Gesellschaften mit Immobilieneigentum in Spanien verfügen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Reform noch vor Ende des Jahres in Kraft treten und gilt dann bereits für 2022.
Was sieht die geplante Gesetzesänderung vor? Mitte November wurde ein Änderungsantrag des Vermögensteuergesetzes im Parlament angenommen, der die vermögensteuerrechtliche Zuordnung weg von der Gesellschaft auf den Gesellschafter übertragen würde. Diese steuerliche Transparenz bestimmter Gesellschaftsstrukturen gilt bereits für bestimmte Steuern wie die Einkommensteuer für Nichtresidenten.
Erst am 13. September dieses Jahres hatte die Ministerialabteilung für Steuern (DGT) Rechtssicherheit geschaffen, in dem sie eine Anweisung ausgegeben hatte. Diese besagte, dass nicht in Spanien ansässige Personen, die Eigentümer einer ausländischen Gesellschaft sind, nicht der spanischen Besteuerung unterliegen. Damit hatte sich die DGT der Auffassung des Obersten Gerichtshofs der Balearen angeschlossen, der im Dezember 2020 zu einem gleich lautenden Urteil gekommen war. Mit der Gesetzesreform wäre diese lang ersehnte Anweisung allerdings schon wieder hinfällig.
Eine mögliche Lösung: Der Immobilienerwerb beziehungsweise die Umstrukturierung bestehender Besitzverhältnisse über eine gewerblich entprägte deutsche Kommanditgesellschaft, in deren Bilanz spanische Immobilien weniger als 50 Prozent der Aktiva ausmachen. So lautet die Empfehlung der Steuer- und Rechtskanzlei PlattesGroup für Nichtresidenten, die an einem Haus oder einer Wohnung auf Mallorca interessiert sind. Zum einen wird durch das Zwischenschalten einer Personengesellschaft das gravierende Problem der „verdeckten Gewinnausschüttung“ in Deutschland vermieden, zum anderen erreicht man höheren Rechtsschutz durch die Regelungen im Doppelbesteuerungsabkommen. Hinzu kommen zahlreiche zivilrechtliche Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten, die eine Kommanditgesellschaft für private Vermögensverwaltung bietet.
Diesen Beitrag erstellte unser Partner, die Steuer- und Rechtskanzlei PlattesGroup mit Sitz in Palma de Mallorca.